Endstellenregel im 8er-System
Die Endstellenregel im 8er-System besagt z. B., dass man bei der Überprüfung der Teilbarkeit durch 8, 4 oder 2 nur die letzte Stelle der Zahl auf Teilbarkeit durch 8, 4 oder 2 zu überprüfen braucht. So gilt beispielsweise:
4 | (123 234)8 , denn 4 | 4 und 2 | (123 234)8 , denn 2 | 4
Aber warum muss nur genau die letzte Stelle überprüft werden? Dies wird im folgenden Video anschaulich illustriert.